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Entmündigt:

Wenn Betreuung zum Albtraum wird

ARD - Das Erste, am 04.06.2012

Frau M. kann es nicht fassen. Die wohlhabende Bonner Beamtenwitwe hält den Beschluss des Betreuungsgerichts in den Händen. Ihre jüngste Tochter hat sie entmündigen lassen - gegen ihren und den Willen ihrer anderen Töchter. Von nun an entscheidet ein vom Gericht bestellter Betreuer über ihr Vermögen. Seit gut 20 Jahren spricht man zwar nicht mehr von Entmündigung, sondern von Betreuung, aber das Ergebnis ist oft das gleiche. Die per Gericht verordnete Betreuung reicht von leichten rechtlichen Einschränkungen bis hin zur faktischen Entmündigung. Und wer sich einmal im Netz des Betreuungssystems verfangen hat, kann sich nur schwer daraus wieder befreien. So kritisiert der Jurist Prof. Volker Thieler, dass mit dem Betreuungsrecht stärker in die Freiheitsrechte des einzelnen eingegriffen werde als bei Strafgefangenen.

Siehe auch zum Thema Vorsorgevollmacht:  


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